LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege
im Rheinland
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Tüllenkanne Pingsdorfer Machart, um 1200, Fundort Brauweiler (Foto: Alfred Schuler, LVR-ABR)

Archäologie
im Rheinland

Bodendenkmäler

Was sind Bodendenkmäler?

Bodendenkmäler sind nach § 2, Abs. 5 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW): „ ... unbewegliche oder bewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind..."

Typische Bodendenkmäler sind

  • Siedlungen, angefangen von der Jungsteinzeit über die Römerzeit, dem Mittelalter bis in die Neuzeit, mit verschiedenen Hausbauformen und Befestigungen, bilden die größte Gruppe der Bodendenkmäler.
  • Gräberfelder, die wesentliche Informationen über Bestattungssitten, Bevölkerungsstrukturen etc. liefern. Dazu zählen etwa Grabhügel, Reihengräberfelder und Kreisgräben, aber auch neuzeitliche Friedhöfe.
  • Heiligtümer unterschiedlicher Epochen sowie Kirchen und Klöster.
  • Befestigunsanlagen wie Palisadengräben, Ringwälle, Abschnittsbefestigungen, Römerlager, Landwehren, Zitadellen, Sternschanzen, Bunker.
  • Technische Bodendenkmäler wie z.B. die römische Eifelwasserleitung nach Köln, Stauteiche, Zisternen und Verkehrswege wie Römerstraßen, Karrengleise, Hohlwege und Kanäle, die sich häufig über viele Kilometer durch die Landschaft erstrecken. Pingenfelder, Stollen, Schächte, Schmelzstätten, Hütten- und Hammerwerke, Mühlen, Töpfereien und Steinbrüche gehören zu der großen Gruppe der gewerblichen und industriegeschichtlichen Bodendenkmäler.
  • Paläontologische Denkmäler wie versteinerte Pflanzen und Tiere bzw. die Fossillagerstätten.

Neben den ortsfesten Bodendenkmalen besitzt die Vielzahl der Funde – wie Gefäße, Werkzeuge, Waffen, Schmuck, Bauteile oder Skelettreste – ebenfalls Denkmalcharakter.

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