LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege
im Rheinland
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Tüllenkanne Pingsdorfer Machart, um 1200, Fundort Brauweiler (Foto: Alfred Schuler, LVR-ABR)

Archäologie
im Rheinland

Wie wird etwas zum eingetragenen Bodendenkmal?

Fallbeispiel

Planung

Eine Gemeinde im Rheinland plant ein Baugebiet. Der Gemeinderat hat sich auf eine Fläche verständigt und beauftragt die Gemeindeverwaltung, die Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Gemeinde verschickt an alle wesentlichen Behörden und Institutionen eine Kurzbeschreibung ihrer Planung sowie einen Lageplan.


Überprüfung der Planung und Stellungnahme

Auch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erhält die Beschreibung. In der Abteilung Denkmalschutz/Praktische Bodendenkmalpflege wird nun anhand der Unterlagen in der Bodendenkmal-Registratur ("Ortsarchiv") geprüft, ob in der betroffenen Fläche Bodendenkmäler liegen oder vermutet werden können. Anschließend unterrichtet das Amt die Gemeinde über die vorliegenden Informationen. Häufig ist es so, dass es vage Hinweise auf das Vorhandensein eines Bodendenkmals gibt – vielleicht aufgrund eines Zufallsfundes, die jedoch keine konkrete Beurteilung der Planung zulassen. In diesem Fall ist eine archäologische Untersuchung des Plangebietes vor Ort erforderlich, die zunächst durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland durchgeführt wird.


Zerstörungsfreie archäologische Untersuchung (Prospektion)

Sind die Parzellen als Ackerflächen ausgewiesen, werden sie zunächst begangen. Die archäologische Substanz liegt unter der Ackerfläche verborgen und ist oberirdisch nur durch Fundstreuungen erkennbar. D.h., auf der Ackerkrume liegen unterschiedlich dicht verteilt Scherben oder andere Funde. Sie entstammen archäologischen Befunden, die unter dem Oberboden liegen. Bei der Bearbeitung des Ackers werden sie vom Pflug erfasst und nach oben gefördert. Alle bei der Begehung festgestellten Funde aus vorgeschichtlicher, römischer, früh- oder hochmittelalterlicher Zeit werden markiert und eingemessen. Wenn die Fläche hingegen als Wiese genutzt wird, ist die Oberfläche durch Bewuchs versiegelt. Man kann dann obertägig nicht erkennen, ob im Untergrund archäologische Substanz verborgen liegt. Daher wird das fragliche Areal mit einem großvolumigen Bohrer (Edelmann) bebohrt. Jede auf einen Befund deutende Verfärbung zeigt sich im Bohrkern deutlich an. Die Untersuchungen im Rahmen der Prospektion haben ergeben, dass im Plangebiet tatsächlich Bodendenkmäler erhalten sind. Voraussetzung für die weitere Planung ist nun die Klärung des Umfanges, des Erhaltungszustandes und des konkreten Denkmalwertes.


Qualifizierte Prospektion als Verursachermaßnahme

Haben sich bei der Begehung Fundkonzentrationen gezeigt, erfolgt nun eine zweite, sehr dichte Begehung. Die Funde, die jetzt durch den Pflug an die Oberfläche gebracht worden sind, werden entsprechend ihrer Lage kartiert und der Platz wird eingegrenzt. Da an den Funden oft Erde haftet, ist die genaue zeitliche Einordnung im Gelände in der Regel nicht möglich. Nach der Reinigung und Bestimmung werden die Funde mit ihren Koordinaten in einer Datenbank gespeichert. Der Erhaltungszustand einer archäologischen Fundstelle wird durch Sondagen (kleine Suchschnitte) und Bohrungen ermittelt.


Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege

Die zusätzliche archäologische Untersuchung hat auf einer Teilfläche des Plangebietes ein erhaltenswertes Bodendenkmal bestätigt. Dieses Bodendenkmal soll nach der gutachterlichen Empfehlung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland durch Eintragung in die Denkmalliste und entsprechende planerische Absicherung dauerhaft gesichert werden. Weniger gut erhaltene Reste von Bodendenkmälern sollen dokumentiert und ausgegraben werden.


Modifikation der Planung

Grundsätzlich muss an diesem Punkt entschieden werden: Was ist wichtiger? Das Baugebiet? Der Bodendenkmalschutz? Oder gibt es eine Lösung zu beiderseitigem Nutzen? Um die fachlichen Empfehlungen in der Planung zu berücksichtigen, muss die Gemeinde ihre ursprüngliche Planung modifizieren. In Abstimmung mit dem Amt für Bodendenkmalpflege wird die städtebauliche Planung entsprechend verändert. Der Gemeinderat schließt sich – oft nach langer Diskussion - diesem Lösungsvorschlag an und beschließt eine Verkleinerung des Baugebietes.


Ausgrabung

Die Teile des Bodendenkmals, die nicht erhalten bleiben, werden ausgegraben, um sie für die Forschung zu sichern. Die Ausgrabung beginnt mit der Abtragung des Oberbodens. Es wird ein sogenanntes Planum angelegt. Folgendes passiert: Im Planum zeichnen sich Reste eines auf Pfosten errichteten Holzbaus ab. Von den vergangenen Holzpfosten bleiben dunkle Verfärbungen erhalten. Neben den Hausgrundrissen ist auf jedem Siedlungsplatz eine Vielzahl von Abfallgruben zu finden. Um nun den Aufbau dieser Gruben zu untersuchen, werden diese geschnitten. Das bei der Untersuchung entstehende Profil wird gezeichnet und fotografiert. Außerdem wurde in der Nähe der Siedlung ein Bestattungsplatz entdeckt. Die Toten wurden verbrannt, in einer Urne beigesetzt und als Beigaben wurden ihnen Gefäße ins Grab gestellt.


Realisierung der Planung

Nach Beendigung der Ausgrabung beginnt die Erschließung des Baugebietes und das Bauvorhaben wird realisiert.


Öffentlichkeitsarbeit

Je nachdem, wo die Grabung stattfand, sind die Bürgerinnen und Bürger bereits darüber „gestolpert" und möchten gerne wissen, was passiert ist und was gefunden wurde. Erste Grabungsergebnisse werden deshalb nach Abschluss der Maßnahmen der Öffentlichkeit vorgestellt. Außerdem werden die Ergebnisse der archäologischen Untersuchungen publiziert (Archäologie im Rheinland, Bonner Jahrbücher). Besonders bemerkenswerte Funde aus der Ausgrabung, z.B. Grabbeigaben werden darüber hinaus im LVR-LandesMuseum Bonn oder in besonderen Ausstellungen präsentiert.


Unterschutzstellung des erhaltenen Teils des Bodendenkmals

Der Teil des Bodendenkmals, der aufgrund des guten Erhaltungszustandes und der hervorragenden Denkmaleigenschaften erhaltenswert ist, wird entsprechend der Ergebnisse der archäologischen Prospektionsmaßnahmen in die Denkmalliste der Gemeinde eingetragen. Die Fläche wird denkmalverträglich als Grünfläche gestaltet und steht so auch den neuen Anwohnern als Naherholungsfläche zur Verfügung.

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