Eine archäologische Untersuchung ist nur soviel wert wie die gründliche, wissenschaftlich korrekte Dokumentation in Wort und Bild. Foto: Th. Sambale/LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland.
Archäologische Untersuchungen werden im Zuständigkeitsgebiet des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom Amt selbst, von Universitäten sowie von archäologischen Fachunternehmen durchgeführt. Zur Vereinheitlichung der Prospektions- und Grabungstechnik sowie der wissenschaftlichen Dokumentation archäologischer Maßnahmen in seinem Zuständigkeitsgebiet hat das Amt „Prospektions- und Grabungsrichtlinien für archäologische Maßnahmen“ herausgegeben.
Für alle archäologischen Maßnahmen sind diese Richtlinien und ein fachwissenschaftliches Konzept (siehe Kapitel 5.1) jeweils Bestandteil der Grabungsgenehmigung, die nach § 13 Denkmalschutzgesetz NRW bei den örtlich zuständigen Oberen Denkmalbehörden eingeholt werden muss.
Die Richtlinien orientieren sich an den Richtlinien des Verbandes der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland „Archäologische Ausgrabungen und Prospektionen, Durchführung und Dokumentation, herausgegeben von den Landesarchäologen in der BRD“, Archäologisches Nachrichtenblatt 4, 1/1999, S. 12-45 (aktuelle Version auf der Seite des Verbands der Landesarchäologen). Hinsichtlich der Grabungstechnik wird zusätzlich auf J. Biel / D. Klonk (Hrsg.), Handbuch der Grabungstechnik (Stuttgart 1998) verwiesen.
Die ab 2020 gültigen Prospektions- und Grabungsrichtlinien ersetzen die Richtlinien von 2011 (PDF, 1,54 MB)
Sie enthalten Anforderungen an die Prospektions- und Grabungstechnik, an die Fundbearbeitung, an den Einsatz geoarchäologischer und naturwissenschaftlicher Methoden sowie zur Dokumentation der Maßnahme und definieren diese als Standard. Außerdem finden sich in den Richtlinien Redaktionshinweise für das Jahrbuch „Archäologie im Rheinland“ und die „Bonner Jahrbücher“ sowie einige Vordrucke, Formblätter und Listen.
Die neuen Prospektions- und Grabungsrichtlinien treten mit Wirkung zum 01.04.2020 bindend in Kraft, für Maßnahmen, die nach dem 01.01.2020 begonnen werden, ist ihre Anwendung empfohlen.
Formblatt 1 - PDF-Datei, erlaubt die Eingabe der wichtigsten Daten einer Aktivität (siehe Grabungsrichtlinien 2020, Kapitel 8.3).
Excel-Dateien, die die Erfassung von Fundlisten unterstützen (zwei Varianten: Fundliste und Einzelfunddaten; siehe Grabungsrichtlinien 2020, Kapitel 9.7), zusammen mit einer Anleitung und einer Beispieldatei in einer ZIP-Datei.
In dieser Anleitung wird beschrieben, wie auf einem in Windows 10-PC mithilfe von Standard-Tools des Betriebssystems und Excel eine größere Anzahl SfM-Ausgangsfotos für die Abgabe nach Grabungsrichtlinien LVR 2020 effektiv aufbereitet werden können. Im Zuge dieser Aufbereitung wird auch eine entsprechende Fotoliste erstellt.
Nach Beendigung einer archäologischen Maßnahme erfolgt die Abgabe der Dokumentation beim LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland. Die Dokumentationen und archäologischen Abschlussberichte werden vor der Aufnahme in die Bodendenkmäler-Registratur („Ortsarchiv“) auf ihre Vollständigkeit und Wissenschaftlichkeit geprüft.
Damit archäologische Fachunternehmen die Einhaltung der formalen Kriterien für Befund-/Stellenkatalog, Fotodateinamen, Fund- bzw. Einzelfundliste und Fotolisten selbst prüfen können, hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland ein Prüfprogramm erstellt, das zusammen mit einer Anleitung und zugehörigen Begriffslisten in der nachfolgenden ZIP-Datei zum Herunterladen bereitsteht. Die Begriffslisten liegen im CSV- oder Excel-Format vor und können auch separat verwendet werden, z. B. beim Aufbau eigener Datenbanklösungen.
Das Zip-Archiv enthält folgende Dateien: