LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege
im Rheinland
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Tüllenkanne Pingsdorfer Machart, um 1200, Fundort Brauweiler (Foto: Alfred Schuler, LVR-ABR)

Archäologie
im Rheinland

Ehrenamtliche Mitarbeit in der Bodendenkmalpflege

Es ist ein wichtiges Anliegen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR), seine amtliche Tätigkeit auf die Hilfeleistung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stützen. Nur in einer gemeinsamen Anstrengung zwischen hauptamtlicher Bodendenkmalpflege und bürgerschaftlichem Engagement wird das kulturelle archäologische Erbe dauerhaft geschützt, weiter erforscht und im Bewusstsein der Bevölkerung nachhaltig verankert werden können.

Ehrenamtliche führen nach Einweisung Geländebegehungen, Baustellenbeobachtungen, Notbergungen und Archivrecherchen durch, betreuen Bodendenkmäler und widmen sich als Multiplikatoren der Vermittlung archäologischer Kenntnisse und bodendenkmalpflegerischer Ziele.

Zahlreiche Ehrenamtliche sind seit langen Jahren im Dienst der archäologischen Kulturlandschaftspflege zwischen Kleve und Königswinter tätig. Durch ihre detaillierten Ortskenntnisse und das Einfühlungsvermögen in die örtlichen Gepflogenheiten der rheinischen Regionen haben sie schon häufig als Mittler zwischen der amtlichen Bodendenkmalpflege und den Heimatforschern bzw. Bürgern vor Ort gewirkt.


Wie wird man ehrenamtliche Mitarbeiterin oder ehrenamtlicher Mitarbeiter?

Zur Anerkennung als ehrenamtliche Mitarbeiterin oder ehrenamlicher Mitarbeiter sind einige Schritte erforderlich:

  • Einladung zu einem persönlichen Gespräch
  • Aufklärung über Rechte und Pflichten (Richtlinien des LVR-ABR)
  • Einweisung in das Dokumentationsverfahren: Beschreibung der archäologischen Aktivität, Kartierung, Fundbericht, Jahresbericht
  • Einweisung in die gesetzlichen Grundlagen: Denkmalschutzgesetz , Betretungsrechte, Eigentumsrechte an Funden
  • Antrag auf Aufnahme als ehrenamtliche Mitarbeiterin oder ehrenamtlicher Mitarbeiter der Rheinischen Bodendenkmalpflege und Ausstellung eines Ausweises
  • Einverständniserklärung zur Aufnahme von personenbezogenen Daten in eine Adressenkartei des LVR-ABR
  • Vorstellung der Bewerberin oder des Bewerbers bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde
  • Aushändigung des Ausweises nach 6 Monaten Probezeit
Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mehrmals im Jahr in die Außenstelle, ein Museum oder ins Gelände im jeweiligen Arbeitsgebiet eingeladen. Die Treffen dienen der Fortbildung und dem gegenseitigen fachlichen Austausch. Alle zwei Jahre gibt es einen überregionalen Workshop.


Welche Außenstelle ist zuständig?

Die Außenstelle Nideggen, wenn Sie in der Städteregion Aachen, den Kreisen Düren, Rhein-Erft-, Euskirchen oder Heinsberg wohnen.

Die Außenstelle Overath, wenn Sie im Obergischen-, im Rheinisch-Bergischen-, im Rhein-Sieg-Kreis, im Kreis Mettmann, im Rhein-Kreis Neuss oder in den Städten Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Remscheid, Solingen oder Wuppertal wohnen.

Die Außenstelle Xanten, wenn Sie in den Kreisen Kleve, Viersen, Wesel oder der den Städten Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a.d. Ruhr, Oberhausen wohnen.

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