LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege
im Rheinland
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Tüllenkanne Pingsdorfer Machart, um 1200, Fundort Brauweiler (Foto: Alfred Schuler, LVR-ABR)

Archäologie
im Rheinland

Sondengängerei und Archäologie

Was muss ich beachten, wenn ich mit einem Metalldetektor ("Sonde") auf Suche nach archäologischen Funden gehe?

Schutz und Erhalt von Bodendenkmälern sowie die Erforschung archäologischer Fundplätze sind die zentralen Anliegen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland. Feldbegehungen sind häufig ein erster Schritt, eine neue Fundstelle zu ermitteln oder von einem bekannten Platz detaillierte Informationen zu gewinnen. Die Ortung von Funden durch Metalldetektoren (Metallsonden) ist dabei ein wirkungsvolles Hilfsmittel. Die Bergung der Funde im Anschluss an die Suche mit einem Metalldetektor bedarf allerdings stets einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.

Was viele nicht wissen: Wer auf eigene Faust auf „Schatzsuche“ geht, zerstört Bodendenkmäler und damit wertvolles Wissen. Solche Eingriffe in ein Bodendenkmal sind illegal! Dabei ist eine Zusammenarbeit zwischen amtlicher Bodendenkmalpflege und privaten Suchern unter der Einhaltung von Regeln durchaus erlaubt.

Erlaubnis zur Suche nach Funden

Das Verfahren zur Erlangung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis beginnt mit einem persönlichen Gespräch in der zuständigen Außenstelle des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland. Die Außenstellen (AS) des LVR-Amtes sind für folgende Gebiete zuständig, nach KFZ-Kennzeichen (AS Xanten: WES, KLE, VIE, DU, E, KR, MG, MH, OB. – AS Nideggen: AC, DN, BM, EU, HS – AS Overath: NE, GL, GM, ME, SU, BN, D, LEV, RS, SG, W). Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.

Bei dem Beratungstermin werden die Auflagen und die weitere Vorgehensweise vorgestellt. Es ist notwendig, dass Sie zu diesem Gespräch topographische Karten mitbringen, aus denen diejenigen Ackerflächen hervorgehen, auf denen Sie zu arbeiten beabsichtigen (bitte im Maßstab 1:25.000 oder als Geometrien/Projekt aus dem Internet-Portal TIM-online 2.0). Diese werden – nach einer denkmalrechtlichen Überprüfung der Flächen und ggf. notwendigen Anpassungen – an Sie zurückgeschickt, damit Sie Ihren Antrag an die Obere Denkmalbehörde des jeweiligen Kreises zur denkmalrechtlichen Erlaubnis weitergeben können. Über die Kosten für die Erlaubnis kann Ihnen die jeweils zuständige Obere Denkmalbehörde Auskunft geben.