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Tüllenkanne Pingsdorfer Machart, um 1200, Fundort Brauweiler (Foto: Alfred Schuler, LVR-ABR)

Archäologie
im Rheinland

Silberhort aus den 1920er Jahren gibt Rätsel auf

Fund des Monats März 2015

Das Silbertäschchen wurde mit seinem Inhalt zwischen Stolberg-Gressenich und der Gressenicher Mühle gefunden. An dieser Stelle führte ein Altweg durch den heutigen Acker, der noch auf den topographischen Karten der Jahrhundertwende 19./20. Jahrhundert eingezeichnet ist.

In dem typischen "Charleston"-Täschchen der 1920er Jahre aus Silbergeflecht, das durch einen versilberten Bügel gehalten und verschließbar wird, lagen ein versilbertes Kammetui, eine kleine Büchse (für Haarklammern, Zahnstocher o.ä.), ein Medaillon aus gehämmertem Silber zur Aufnahme eines (mittlerweile vergangenen) Fotos sowie eine kleine Geldbörse, ebenfalls aus Silbergeflecht. Die Geldbörse enthält vier Münzen: zwei versilberte ? 50-Reichspfennige von 1928 sowie zwei 1-Reichsmarkstücke aus Silber von 1924, alle in Berlin geprägt.

Es handelt sich im archäologischen Sinne um einen Hortfund, bei dem alle Fundstücke zu derselben Zeit und im gleichen Zusammenhang in den Boden gelangt sind. Diese Hortfunde lassen häufig auf den Grund ihrer Niederlegung (Verwahren/Verbergen, bewusst Deponieren oder Entsorgen) schließen; bei diesem Hort bildet aber genau diese Frage das Problem. Und so laden wir Sie, liebe Betrachter, ein, ebenfalls zu überlegen, wie dieser Hort auf den Acker gelangt sein könnte:

Wir gehen davon aus, dass das Täschchen einer Frau oder einem Mädchen gehörte, da diese in den 1920er Jahren gängige Taschenform ein weibliches Modeaccessoire ist. Außerdem möchten wir einen Verlustfund ausschließen, da der Tascheninhalt für die Besitzerin sicherlich einen gewissen Wert darstellte, der sicherlich eine Suche nach sich gezogen hätte. Im Bereich eines öffentlichen Weges gelegen, kann das Täschchen auch nicht mit den heutigen Besitzverhältnissen des Ackers sinnvoll verknüpft werden.

Wie also gelangte der Hort an die gefundene Stelle? Denkbar ist das bewusste Deponieren des Täschchens durch die Eigentümerin nach einem (vielleicht verbotenen) Rendezvous. Aber wieso konnte sie das Täschchen dann später nicht wieder mitnehmen? Handelt es sich möglicherweise um Raubesgut, das - schnell versteckt - hinterher nicht wiedergefunden wurde? Oder muss man gar von einem Kapitalverbrechen ausgehen, bei dem sich der Täter anschließend rasch des Beweismittels entledigte?

Der Silberhort kann im Monat März im Foyer des LVR-LandesMuseums Bonn besichtigt werden.

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